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„Unser erstes persönliches Gespräch ist selbstverständlich kostenfrei. Ich freue mich auf Sie!"

ABRECHNUNG

In einem ersten Kennenlerngespräch, das für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei ist, legen wir gemeinsam fest, wofür, wie häufig und wie lange Sie mich brauchen. So erhalten Sie ein individuell auf Ihre Wünsche abgestimmtes Angebot von mir. 

Meine Assistenzleistungen können Sie privat oder ab Pflegestufe 1 über die Pflegekasse in Anspruch    

nehmen. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.

Stundenbasis

Die Abrechnung meiner Assistenzleistungen erfolgt auf Stundenbasis. Ab der zweiten Stunde pro Termin rechne ich im Viertelstundentakt ab, damit Sie nicht immer eine weitere volle Stunde bezahlen müssen. Die Mindest-Buchungszeit pro Termin ist eine Stunde.

Rechnungsstellung

Für regelmäßige Einsätze erfolgt die Rechnungsstellung inkl. Leistungsnachweis jeweils zum Monatsende. Unregelmäßige Einsätze und Einzelstunden rechne ich sofort ab.

Abrechnung über Pflegekasse

Ab dem Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Hierfür können Sie meine Assistenzleistungen in Anspruch nehmen und von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu € 1.612 bzw. € 2.418 pro Jahr erhalten. Verhinderungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen wochen-, tage- oder auch stundenweise beansprucht werden. 


Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Ich informiere Sie gerne über die Möglichkeiten Ihrer Leistungsansprüche.

Kleinunternehmer-reg​elung

Nach § 19 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit.

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